CDU und JMStV: Sind Kinder und Jugendliche schon reif für die Altersstufe „B“?

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Da hat die CDU (gemeinsam mit der CSU und FDP) gestern beschlossen, dass sie ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse einführen wollen, und am Folgetag legen sie noch eine medienpädagogische Meisterleistung oben drauf. Neben den Alterskennzeichen „ab 6“, „ab 12“, „ab 16“ und „ab 18“ soll es bald auch noch eine weitere Kategorie geben: „B“. Nein, dies hat nichts damit zu tun, ob man schon Bier trinken darf oder ob Jugendliche schon allein zum Ballermann reisen dürfen. Es soll Jugendliche vor Blogs schützen! Ein verfrühter Aprilscherz.

Im Positionspapier „Jugendmedienschutzstaatsvertrag – Eckpunkte für eine Novelle“ (PDF) heißt es dazu ab Zeile 65:

So sollte neben den Kennzeichnungen der Altersstufen 6, 12, 16 und 18 eine weitere Kennzeichnung hinzukommen: „B“ für Blogs. Eltern sollten bei den Jugendschutz-Programmen das Alter ihrer Kinder einstellen und zusätzlich entscheiden können, ob auch Angebote mit der Blogger-Kennzeichnung auf dem Computer ihrer Kinder angezeigt werden dürfen – unabhängig von der eingestellten Altersstufe.

Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass sich Web 2.0 stetig ändern können und sich Blogs so vor Nutzerkommentaren, die ggf. nicht der vorher festgelegten Alterseinstufung „ab X Jahren“ genügen, schützen können.  Das Kennzeichen „B“ heißt somit alles und auch wieder nichts – auch wenn später im Text kryptisch auf Crowd-Sourcing verwiesen wird, dessen Konzept aber der Kennzeichnung nichts zu tun hat. Warum die CDU nicht generell eine Altersstufe „I“ (= Internet) einführt, ist nicht bekannt.

Zum Hintergrund:
Die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages scheiterte 2010. Details dazu siehe hier, hier oder hier.

UPDATE: Es gibt jetzt auch das „Altersklasse B“ Badge für deinen Facebook- oder Twitter-Account. :-)

*) Das Logo ist eine von mir bearbeitete Version des „FSK ab 18 Jahren“ Logos und dient lediglich der graphischen Untermalung des heiteren Vorschlags der CDU.