SPD: 5-Punkte-Antrag nach Prism, Tempora und Co

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Die Skandale rund um PRISM und TEMPORA haben eins klar gemacht: es muss ein Umdenken bei der Erhebung und Speicherung von persönlichen Daten stattfinden. Ich werde als Mitglied des Gesprächskreises „Netzpolitik und Digitale Gesellschaft“ beim SPD-Parteivorstand folgenden 5-Punkte-Antrag einbringen.

Pauschalüberwachung im Internet darf es nicht geben

1. Private oder unternehmerische Daten schützen
Menschen, die in Deutschland eine E-Mail versenden – sei es aus privaten oder beruflichen Gründen – müssen davon ausgehen können, dass generell niemand anders ihre Kommunikation mitliest oder auch nur Meta-Informationen mitschneidet. Es gibt den Konsens, dass ein Postunternehmen die zu versendenden Briefe nicht öffnet. Ebenso wird nicht protokolliert, wer wann wem eine Postkarte geschickt hat. Diese Grundsätze müssen auch in der digitalen Welt gelten. Die „innere Schere“ verhindert ansonsten eine uneingeschränkte und für eine Demokratie erforderliche freie Kommunikation. Die SPD muss sich sich für diese Selbstverständlichkeiten einsetzen – eine pauschale Überwachung aller gilt es entschieden abzulehnen und zu verhindern.

2. Bei Freunden gilt: Vertrauen statt Überwachung
Jeder Staat hat ein berechtigtes Interesse, die Sicherheit seines Landes zu schützen. Nachrichtendienste können dafür eine wichtige Rolle spielen. Dennoch muss klar sein, dass diese sich demokratischen Grundsätzen unterzuordnen haben. Polizeiliche und nachrichtendienstliche Arbeit wird im 21. Jahrhundert vermehrt digital stattfinden – dafür sind gut ausgebildete Spezialisten und Fachkräfte nötig. Befreundete Staaten müssen sich bei der Aufklärung und Verhinderung von Straftaten international unterstützen. Wir lehnen allerdings eine pauschale Überwachung aller Menschen in Deutschland ab. Wir möchten mit unseren befreundeten Staaten ein gemeinsames Konzept zur Stärkung der Sicherheit im 21. Jahrhundert entwickeln und internationale verbindliche rechtliche Rahmen erarbeiten. Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass ein internationales Übereinkommen erzielt wird, in dem Datenschutz und Privatsphäre des Einzelnen gewahrt wird.

3. Deutschland hat effektive Mittel der Strafverfolgung
Anders als auf internationaler Ebene gibt es in Deutschland klare und feste Regeln. Im Falle eines konkreten Verdachts auf schwersten Straftaten können diese mittels Telekommunikationsüberwachung von Einzelpersonen verhindert oder aufgeklärt werden. Durch richterliche Beschlüsse kann so in begründeten Einzelfällen das Kommunikationsverhalten und sogar dessen Inhalte mitgeschnitten werden. Wir halten dieses Instrument für ausreichend. Eine pauschale Überwachung aller Menschen in Deutschland lehnen wir ab.

Wir werden außerdem den Bundesnachrichtendienst zu mehr Transparenz verpflichten: es muss der Öffentlichkeit klar sein, welche Maßnahmen der Bundesnachrichtendienst im Ausland einsetzt und welche Kenntnisse er über Einsätze anderer Nachrichtendienste in Deutschland hat.

4. SPD will Verschlüsselungstechnologien fördern und bekannter machen
Für besonders sensible Inhalte ist es sinnvoll, diese mit sicheren, bereits bestehenden und frei verfügbaren Verschlüsselungstechnologien vor fremden Zugriffen zu schützen. Zusätzlich wird die SPD die Entwicklung und Herstellung von weitergehenden Verschlüsselungstechnologien fördern. Dabei sollte insbesondere ein Fokus auf quelloffene Software gelegt werden.
Wir möchten Medienkompetenz um den Bereich des Datenschutzes erweitern. Auch wenn es nicht der Regelfall sein darf, dass unverschlüsselte E-Mails mitgelesen werden können, muss den Menschen erläutert werden, dass dies technisch jedoch ohne größeren Aufwand möglich ist. Insbesondere jungen Menschen muss in Schulen und Universitäten ein bewusster Umgang mit digitalen Inhalten vermittelt werden.

5. Umdenken bei der Erhebung von Daten erforderlich
In Deutschland gibt es mit dem Bundesdatenschutzgesetz strenge Regeln für das Erheben von personenbezogenen Daten. Diese strikten Vorschriften gilt es auch europäisch und international zu erhalten und zu schützen. Für den Staat impliziert dies, dass das Erheben von Daten auf das Nötigste verringert werden muss. Telekommunikationsunternehmen dürfen nicht verpflichtet werden, Verbindungs- und Standortdaten auf Vorrat zu speichern.