Fake-News: Facebook muss Gegendarstellungen anzeigen

Zwei Tage vor der Bundestagswahl: Der Spitzenkandidat einer Partei soll eine schwere Straftat begangen haben. Es stellt sich heraus: Fake News. Was tun? Facebook muss das tun, was Zeitungen auch tun müssen. Nur schneller.

Der Gegendarstellungsanspruch in Zeitungen oder im Rundfunk ist in Deutschland klar durch die Pressegesetze der Länder und den Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Jede von einer Tatsachenbehauptung betroffene Person kann kostenlos eine abweichende Darstellung in dem entsprechenden Medium artikulieren. Häufig wird diese Gegendarstellung durch den Anbieter verweigert, wodurch der oder die Betroffene gezwungen wird, eine einstweilige Verfügung zu erzwingen.

Bei Facebook und ähnlichen sozialen Netzwerken ab einer bestimmten Größe müssen diese Verfahren analog greifen und auf so genannte Fake-News erweitert werden. Facebook publiziert selbst im Gegensatz zu Zeitungen nicht, fördert aber die Verbreitung von (richtigen oder auch falschen) Informationen.

Momentan werden Falschmeldungen massenhaft verbreitet und im besten Fall nach Tagen lediglich gelöscht. Der Inhalt dieser Falschmeldung hat sich jedoch in den Köpfen der Nutzerinnen und Nutzer festgesetzt.

Facebook weiß bei jedem Beitrag, der im Netzwerk verbreitet wird,
– wer diesen erstellt hat,
– wer auf diesen reagiert hat („Gefällt mir“),
– wer diesen geteilt hat,
– aber auch – und dies ist anzunehmen – wer diesen überhaupt gesehen hat.

Im Falle einer Gegendarstellung muss den Personen, die den fraglichen Beitrag gesehen haben, gut sichtbar gezeigt werden, dass der ältere Beitrag einer abweichenden bzw. falschen Tatsachenbehauptung entspricht.

Facebook selbst sollte jedoch nicht entscheiden sollen oder dürfen, was richtig oder falsch ist. Dies müssen im Zweifel Gerichte tun. Dennoch bedarf es eines unabhängigen Gremiums, das aus Vertreterinnen und Vertretern von Facebook, Journalistinnen und Journalisten, sowie Juristinnen und Juristen besteht. Facebook hat relativ gute Algorithmen, die erkennen, welche Inhalte verbreitet werden (man denke nur an böse Brustwarzen). Durch diese Algorithmen kann eine Vorauswahl an potentiellen Falschmeldungen erstellt werden, die dann an das entsprechende Gremium übergeben werden. Dieses entscheidet darüber, inwiefern mögliche Opfer der (falschen) Berichterstattung darüber informiert werden und ob dann schließlich eine Gegendarstellung stattfindet. Diese Gegendarstellung muss dann gut sichtbar angezeigt werden, z. B. direkt am Anfang des News Feeds.

Wichtig ist hier anzumerken, dass die freie Meinungsäußerung keinesfalls beeinträchtigt werden darf. „Ich finde Politiker/in XY doof“ ist weiterhin eine Meinungsäußerung und keine Fake-News (dies sei nur angemerkt, bevor der Blutdruck der „Armes-Deutschland“-Schreier nach oben steigt).