Wieviel Digitales steckt im Entwurf zum SPD-Regierungsprogramm 2017?

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Heute wurde der Entwurf zum Regierungs- bzw. Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2017 veröffentlicht. Die Digitalisierung und Vernetzung der Gesellschaft zieht sich wie ein roter Faden durch das Programm. Alle Digital-Passagen im Überblick.

Der SPD-Parteivorstand hat die Erstellung des Regierungsprogramms lang vorbereitet. Im letzten Jahr wurde der Programmprozess unter der Überschrift „Perspektivdebatte“ eingeleitet. Verschiedene Arbeitsgruppen entwickelten Thesen und Arbeitspapiere, die in die Erstellung des SPD-Wahlprogramms einfließen sollten. Ich war Mitglied der Unterarbeitsgruppe Digitales, die von Lars Klingbeil geleitet wurde.

Nach Abgabe unseres Abschlusspapiers war nicht klar: Wieviel schafft es in den Entwurf zum Regierungsprogramm? Die erfreuliche Nachricht: Nicht alles, aber vieles! So erkenne ich viele Sätze wieder, die ich auch selbst formuliert habe.

Hier eine Übersicht über alle „digitalrelevanten“ Inhalte des Entwurfstextes (PDF). Kein Anspruch auf Vollständigkeit, da sich das Thema Digitalisierung wie ein roter Faden durch das Programm zieht und an manchen stellen auch beiläufig Erwähnung findet.

Digitale Bildung und OER (Seite 7):

Die Digitalisierung ermöglicht neue Lernformen Digitalisiertes Lernen muss Gegenstand von Schul- und Unterrichtsentwicklung sein Kompetenzen im Umgang, Einsatz und in der Nutzung digitaler Technik sind wichtig. Deshalb werden wir gemeinsam mit den Ländern neue Bildungsstandards für alle Bildungsbereiche und Schulstufen entwickeln Schülerinnen und Schüler sollen „digitale Kompetenzen“ fächerübergreifend erwerben Digitalisierte Lernmaterialien müssen offen zur Verfügung stehen, wofür wir verstärkt offene Bildungsinhalte (Open Educational Resources) nutzen wollen. Damit das funktioniert, müssen Bund und Länder gemeinsam für eine zeitgemäße technische Ausstattung der Bildungseinrichtungen sorgen.

Senioren (Seite 8):

Digitale Selbständigkeit betrifft alle Generationen. Wir schaffen spezielle Angebote für ältere Menschen, damit sie die Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft besser nutzen können.

Digitale Hochschulen (Seite 11):

Die Digitalisierung der Hochschulen können Bund und Länder nur gemeinsam erreichen. Wir setzen uns dafür ein, dass mehr Online-Lernangebote an den Hochschulen entstehen, damit das Studium zunehmend orts- und zeitflexibel möglich wird. Dafür werden wir eine Ausstattungsinitiative starten, mit der wir Hochschulen bei der Digitalisierung ihrer Campus- Systeme und Lernplattformen unterstützen.

Bildung und Wissenschaft sollen die Chancen der Digitalisierung stärker nutzen können. Wir wollen die offenen Kanäle für wissenschaftliche Kommunikation und Publikation fördern (Open Access). Für die Verwertung und Nutzung von Daten wollen wir Rechtssicherheit für alle schaffen und eine solide Vergütung der Urheber sowie eine angemessene Beteiligung der Verlage gewährleistet. In Forschung und Lehre sollen digitale Methoden legal genutzt werden können. Beispiele hierfür sind Text- und Datamining, also die Auswertung digitaler Datenbestände.

Digitale Arbeit (Seite 12 f.):

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt grundlegend. Sie eröffnet Chancen und birgt Risiken. Es ist eine politische Aufgabe, die Digitalisierung unserer Arbeitswelt zu gestalten. Arbeiten 4.heißt für uns: Gesetzliche Rahmenbedingungen, tarifvertragliche Regelungen und betriebliche Ausgestaltung müssen ineinandergreifen, um die Chancen zu nutzen. Mehr selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung ist ein zentrales Ziel, um mehr Vereinbarkeit von Arbeit und Leben zu ermöglichen. Beschäftigte sollen mehr Wahlmöglichkeiten bei ihrer Arbeitszeit und für ihren Arbeitsort erhalten, sofern betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen. Wir wollen daher, in enger Abstimmung mit Gewerkschaften und Unternehmen, ein Wahlarbeitszeitgesetz auf den Weg bringen, in dem Rechtsansprüche der Beschäftigten, finanzielle Unterstützung in bestimmten Lebensphasen und Anreize für die Aushandlung betrieblicher Wahlarbeitskonzepte miteinander verzahnt sind. Ein wichtiger Baustein ist hierbei das Recht, nach einer Phase der freiwilligen Teilzeitarbeit auf die frühere Arbeitszeit zurückzukehren. Vor allem Frauen sind von der sogenannten Teilzeitfalle betroffen. Dies wirkt sich vor allem bei der Rente aus. Wir werden ihnen die Möglichkeit geben, die Planung über Karriere und Berufsleben selbst in der Hand zu behalten.

Zudem wollen wir Langzeitkonten für Beschäftigte und Betriebe attraktiver machen. Wenn viel Arbeit anfällt, muss es möglich sein, zusätzlich geleistete Arbeitszeiten anzusparen. In ruhigeren Phasen oder wenn mehr Zeit für die Familie gebraucht wird, kann dann weniger gearbeitet werden. Wir wollen daher prüfen, ob und wie Langzeitkonten betriebsübergreifend organisiert werden können.

Das Wahlarbeitszeitgesetz soll auch einen rechtlichen Rahmen für mobile Arbeit schaffen. Dabei ist es unser Ziel, dass die Tarifparteien Vereinbarungen dazu treffen. Arbeitgeber sollen begründen müssen, wenn der Wunsch nach mobiler Arbeit abgelehnt wird.

Auch in einer digitalisierten Arbeitswelt sind Ruhezeiten weiter nötig! Wir werden eine Klarstellung des Rechts auf Nicht-Erreichbarkeit schaffen, um Belastungen, die sich mit orts- und zeitflexibler Arbeit verbinden, zu begrenzen. Zur Verringerung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz werden wir das Arbeitsschutzrecht um verbindlichere Regelungen erweitern. Dies betrifft besonders die wirksamere Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen und den Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte. Die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsschutzes muss verbessert werden.

Im Zuge der Digitalisierung werden zunehmend personenbezogene Daten erhoben. Es ist notwendig, durch klare Vorgaben zu regeln, welche Daten zu welchem Zweck und zu welchen Bedingungen im Unternehmen verarbeitet werden dürfen. Zum Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten werden wir ein Beschäftigtendatenschutzgesetz schaffen.

Digitale Wirtschaft (Seite 15):

Der Schlüssel für den Erfolg unserer Wirtschaft sind höhere Investitionen. Investitionen zahlen sich um ein Vielfaches ausfür private Investoren, für den Staat und für die Gesellschaft insgesamt. Die SPD wird eine neue Investitionsoffensive in Deutschland starten. Wir werden Unternehmen ermutigen und dabei unterstützen, wieder mehr zu investieren. Das gilt auch für Bund, Länder und Kommunen. Wir werden mehr Geld für Forschung und Entwicklung bereitstellen, um Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Fortschritt zu sichern. Neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung bieten die Chance, technische, wirtschaftliche und soziale Erneuerungen zu entwickeln. So werden wir den gesellschaftlichen Fortschritt voranbringen. Die Unternehmen in Deutschland sind innovativ! Die öffentliche Forschungsförderung leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

VerbraucherInnenschutz (Seite 15):

Wir stärken die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern und schaffen einen besseren Schutz und mehr Transparenz. Unser Ziel: verbraucherfreundliche Märkte, auf denen sichere Produkte aus guter Arbeit angeboten werden.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Deutschland sollen die Möglichkeiten von Digitalisierung und weltweiter Vernetzung nutzen können. Wir investieren in schnelle Glasfaserverbindungen, die überall in Deutschland schnelles Internet ermöglichen. Und wir wollen ein offenes und freies Internet. Dabei sollen Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle über ihre Daten behalten.

Industrie 4.0 (Seite 16):

Gemeinsam mit Gewerkschaften, Unternehmen und Verbänden werden wir daran arbeiten, dass Industrie 4.ein Erfolgsmodell für Deutschland wird. Dafür ist es wichtig, dass wir den Mittelstand und das Handwerk in ihrer ganzen Breite für die Digitalisierung gewinnen. Die Vernetzung von Industrie und Mittelstand mit Startups wird über den Erfolg von Industrie 4.mitentscheiden. Darin stecken enorme Potenzialesowohl für den wirtschaftlichen wie auch den gesellschaftlichen Fortschritt. Diesen Wandel werden wir nach sozialen Prinzipien organisieren.

Digitale Innovationen (Seite 16):

Die Grenzen zwischen industrieller Produktion und Dienstleistungen lösen sich weiter auf. Unternehmen werden aus gewonnenen Daten neue Geschäftsmodelle mit neuen Dienstleistungen („Smart Services“) entwickeln. Daher werden wir prüfen, inwieweit Förderprogramme für technologische Innovationen auch auf datengetriebene Geschäftsmodelle ausgeweitet werden können, wie zum Beispiel das erfolgreiche Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Gemeinsam mit Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern wollen wir regionale Innovationsagenturen gründen. Sie unterstützen den digitalen Wandel in der Fläche und vor allem den Wissensaustausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Den Einsatz digitaler Technologie im Mittelstand werden wir anschieben. Für digitale Ausrüstung sollen kleine und mittlere Unternehmen einen Zuschuss erhalten, wenn sie sich zuvor beraten lassen und ein Digitalisierungskonzept vorlegen. Kleinere und mittelgroße Unternehmen wollen wir durch einen „Forschungsbonus“ finanziell unterstützen, wenn sie Personal für Forschung und Entwicklung einstellen. Gerade mittelständische Unternehmen benötigen diese Förderung, um ihre Wachstumschancen nutzen zu können. Und wir werden die Abschreibungsmöglichkeiten für Forschungs- und Entwicklungsausgaben für Unternehmen und Selbstständige verbessern. Nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen wollen wir außerdem einen Mittelstands- und Innovationscheck für Gesetze einführen.

Die Digitalisierung verändert auch im besonderen Maße den Einzelhandel. Wir wollen die Ergebnisse aus der Dialogplattform Einzelhandel auswerten, um Strategien für lebendige Innenstädte und für die Nahversorgung im ländlichen Raum zu erarbeiten. Es gilt, die Chancen der Digitalisierung für den Handel und die Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent zu nutzen.

Digitale Verwaltung (Seite 17):

Die meisten Behördengänge sollen sich in Zukunft online erledigen lassen. Daher wollen wir für eine schnelle Umsetzung der Digitalisierung in der Verwaltung sorgen. Eine moderne und effiziente Verwaltung wird möglichst viele Dienstleistungen aus einer Hand anbieten. Wir wollen, dass Nutzerinnen und Nutzer sich einfach und sicher mit einer Zugangsberechtigung für alle Verwaltungsdienstleistungen identifizieren können. Niemand soll seine Daten mehrfach übermitteln müssen. Den jeweiligen Bearbeitungsstand der Verwaltung sollen Antragsteller jederzeit nachvollziehbar können.

Firmengründungen (Seite 17 f.):

Unser Ziel ist es, dass Unternehmen schnell und unbürokratisch gegründet werden können. Wir wollen, dass Firmengründer alle Fragen aus einer Hand beantwortet bekommenschnell und unbürokratisch. Vor allem E-Government-Lösungen ermöglichen zielgenaue Beratung und erleichtern den Einstieg ins neue Geschäft.

Oft scheitern kleine und mittlere Unternehmen an den bürokratischen Hürden für Förderprogramme. Deshalb werden wir die Antragstellung vereinfachen, damit Unternehmensgründer einfach und schnell Unterstützung bekommen und sich voll auf ihr Geschäftsmodell konzentrieren können. Zudem werden wir die Rahmenbedingungen für Wagniskapital weiter verbessern.

Hochschulen sind seit jeher ein wichtiger Ort für Innovationen. Mit einer „Kultur des Mutes“ wollen wir junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dafür begeistern, Unternehmen zu gründen. Dazu muss das Thema Unternehmensgründungen stärker in der Lehre verankert und müssen Gründungsfreisemester für Studierende ermöglicht werden. Auch Beschäftigte an Hochschulen sollen ein Recht auf ein „Gründer-Sabbatical“ bekommen.

Außerdem wollen wir mehr Frauen als Gründerinnen fördern und den Anteil der Gründungen von Menschen mit Migrationshintergrund erhöhen. Dafür brauchen wir neue Beratungsangebote. Die unterschiedlichen Bedingungen in der Stadt und auf dem Land werden wir dabei berücksichtigen. Scheitern darf nicht das Ende für Gründerinnen und Gründer bedeuten. Wir wollen eine Kultur der „nächsten Chance“ etablieren und in diesem Sinne auch das Insolvenzrecht überprüfen.

Technologieförderung (Seite 18):

Wir werden zukunftsweisende Technologien fördern, die große Wertschöpfung mit neuen Arbeitsplätzen und Verbesserungen für das alltägliche Leben verbinden. Beispielsweise Technologien in der Gesundheitsforschung, Bio- und Nanotechnologie, Materialforschung oder Robotik. Wir wollen die Übertragung von wissenschaftlichen Erkenntnissen auf die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen vorantreiben und für bessere Arbeitsbedingungen nutzen. Dafür werden wir die Transferförderung, die Validierungsforschung an der Schnittstelle zwischen Forschung und Anwendung sowie die Arbeits-, Berufsbildungs- und Dienstleistungsforschung weiter ausbauen. Wir stärken wissensbasierte Netzwerke von Wissenschaft, Industrie, Mittelstand und Startups, damit sie ihre zunehmenden Aufgaben in Forschung und Transfer besser wahrnehmen können.

Akzeptanz für Technologien (Seite 19):

Wir wollen die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern für neue Technologien erhöhen. Mit Transparenz, Information und Beteiligung werden wir Befürchtungen abbauen und Ängsten vorbeugen. Die Zivilgesellschaft wird in den Innovationsdialog der Bundesregierung eingebunden. Die Ergebnisse des Dialogs werden veröffentlicht.

Digitaler VerbraucherInnenschutz (Fortsetzung, Seite 20):

Auch in der digitalen Wirtschaft gilt der Verbraucherschutz. Bürgerinnen und Bürgern müssen Produkte und Dienstleistungen aus dem Internet sicher nutzen können. Das persönliche Profil aus Daten ermöglicht es im Internethandel, Waren und Dienstleistungen an die Wünsche und Bedürfnisse einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher anzupassen. Es lässt aber auch zu, dass sich etwa die Höhe der aufgerufenen Preise an Zahlungsfähigkeit, Alter, Wohnort oder anderen Faktoren ausrichtet. Unfaire individuelle Preisbildung als Folge der Profilbildung aus Nutzerdaten lehnen wir ab. Gegen einen solchen Missbrauch werden wir wirksame Regelungen treffen.
[…]
Smartphone-Apps nehmen eine immer wichtigere Rolle in vielen Bereichen des Lebens ein. Wir wollen, dass Nutzerinnen und Nutzer vor einem Download umfassend, klar und verständlich informiert werden. Sie sollen die Funktionen einer App zuverlässig einschätzen können. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Kontrolle über ihre Daten haben. Dazu gehört auch, dass sie ihre Daten auf neue Geräte anderer Hersteller mitnehmen können. Es geht uns um Wahlfreiheit in neuen digitalen Märkten. Dafür brauchen wir Wettbewerb. So dürfen hohe Kosten bei einem Anbieterwechsel (Netzwerk- und Lock-In-Effekte) nicht dazu führen, dass Kundinnen und Kunden beispielsweise nur schwer ihren Mobilfunkanbieter wechseln können.

Sharing Economy (Seite 20):

Auch gegenüber Vermittlungsplattformen (Sharing Economy) werden wir Verbraucherrechte stärken: mehr Informationen für Nutzerinnen und Nutzer und bessere Absicherung gegen gravierende Risiken. Bei der kartellrechtlichen Bewertung der Plattformen sollen neben dem reinen Umsatz auch der Wert von Nutzerzahlen und personenbezogene Daten eine Rolle spielen, um Monopole zu verhindern und Pluralität der Anbieter sicherzustellen. Die Produkt- und Herstellerhaftung werden wir so anpassen, dass auch Schäden aufgrund von Programmierfehlern oder unzureichenden Verschlüsselungen so geregelt sind, wie Schäden aufgrund von Produktionsfehlern.

Digital Payment (Seite 21):

Bei digitalen Finanztransaktionen brauchen wir die freie Wahl des Zahlungsdienstleisters und höchstmögliche Sicherheit und Datenschutz. Wir setzen uns für ein Recht auf anonymes bargeldloses Bezahlen unter Berücksichtigung der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen bspw. zum Jugendschutz und zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus ein.

Internetzugang / Infrastruktur (Seite 21):

Im Jahr wollen wir in Deutschland eine der modernsten digitalen Infrastrukturen haben. Wir schaffen „Breitband für alle“, auch um die digitale Spaltung zwischen städtischen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden. Wir werden eine flächendeckende digitale Infrastruktur sicherstellen.

Die Versorgung mit schnellerem Internet, das heißt mit einer Datengeschwindigkeit von mindestens Megabit pro Sekunde, soll nur ein erster Zwischenschritt bis sein. Unser Ziel: Ein Gigabitnetz. Dafür werden wir in Glasfasernetze investieren. Bis sollen mehr als Prozent aller Gebäude damit versorgt sein.

Die Entwicklung der 5. Generation der mobilen Datenübertragung (5G-Standard) werden wir weiter vorantreiben. Dafür müssen die Antennenstandorte mit Glasfaser erschlossen werden. Die Mobilfunktechnologie schafft weitere notwendige Bandbreiten.

WLAN, also ein offenes drahtloses Internet, ist Teil einer modernen digitalen Infrastruktur. Wir wollen, dass alle öffentlichen Einrichtungen offene und kostenfreie WLAN-Hotspots verfügbar machen.

Netzneutralität (Seite 21):

Wir wollen die Gleichbehandlung bei der Datenübertragung im Internet und den diskriminierungsfreien Zugang zu Datennetzen. Diese Netzneutralität ist entscheidend für das offene und freie Internet sowie für fairen Wettbewerb. Die europäischen Aufsichtsbehörden und die Bundesnetzagentur müssen den Internetanbietern klare und umfassende Mindestversorgungspflichten auferlegen. Die genehmigungsfähigen Ausnahmen vom Prinzip der Netzneutralität sollen dabei eng begrenzt werden.

Datensicherheit und Digitale Grundrechte (Seite 21 f.)

Ziel unserer Datenpolitik ist es, das Recht auf Privatsphäre zu gewährleisten. Gleichzeitig wollen wir das wirtschaftliche Potenzial von Daten nutzen, denn Datenschutz und Big Data schließen sich nicht aus. Wir werden klare Regelungen schaffen, wie Daten verfügbar gemacht werden können und wer welche Daten wann, zu welchem Zweck und zu welchen Bedingungen verwenden darf. Bürgerinnen und Bürger sollen zu jeder Zeit einen Überblick über die Verwendung ihrer Daten haben. Es dürfen keine neuen Datenmonopole entstehen. Personenbezogene Daten sind dabei besonders schützenswert. Nutzerinnen und Nutzer müssen grundsätzlich einwilligen, wenn personenbezogene Daten über sie erhoben, genutzt oder verwendet werden. Datenspeicher und Netzwerke müssen besser gegen illegale Zugriffe von außen gesichert sein.

Die Aufgabe von Datenpolitik ist auch, Antworten auf zukünftige Entwicklungen zu liefern und den rechtlichen Rahmen vorzugeben. Aus der Verknüpfung von Daten, den zunehmenden Umgang mit neuen Technologienwie autonomem Fahren und dem Einsatz von künstlicher Intelligenzergeben sich viele neuartige rechtliche und ethische Fragen. Diese wollen wir in einem umfassenden Dialog mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft klären.

Mit der wachsenden Bedeutung des Internets und der wachsenden Abhängigkeit von vernetzter Technik wird die Frage nach Sicherheit im Netz zugleich zur Frage nach der Sicherheit vieler wichtiger anderer Bereiche. Der NSA-Skandal und die Internetkriminalität verunsichern die Menschen. Wir wollen das Freiheitsversprechen des Netzes zurückgewinnen. Der Erfolg des Netzes beruht gerade auf seiner freiheitlichen und offenen Architektur, die wir erhalten und ausbauen wollen. Wir setzen uns für Regelungen auf internationaler Ebene ein, mit denen wir Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und öffentliche Institutionen vor Ausspähung und Cyberangriffen schützen wollen. Unser Ziel ist ein „Völkerrecht des Netzes“, das die digitalen Grundrechte definiert. Vor diesem Hintergrund wollen wir Deutschland und Europa als führenden Standort für Datenschutz und IT-Sicherheit etablieren und werden innerhalb der EU für eine digitale Grundrechtecharta werben.

Wir wollen Hürden in der Nutzung und beim Angebot von digitalen Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen in ganz Europa abbauen. Wer in Deutschland etwa als Startup mit Dienstleistungen an den Markt geht, ist damit sogleich Teil des gesamten europäischen Binnenmarktes. Hindernisse für das grenzüberschreitende digitale Wirtschaften werden wir konsequent abbauen. Die Aufsicht über digitale Dienste in Europa wollen wir eindeutig regeln.

Telemedizin (Seite 25):

Der weitere Ausbau telemedizinischer Anwendungen ist für unser Gesundheitssystem immens wichtig. Denn in der Telemedizin liegt ein großes Innovationspotenzial. Sie ermöglicht beispielsweise auch bei räumlicher Entfernung medizinische Beratung durch den Arzt. Gerade in dünn besiedelten Regionen werden telemedizinische Anwendungen in Zukunft dabei helfen, die Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Wir werden die Telemedizin zur Verbesserung der Versorgung nutzen und mit der Telematik-Infrastruktur eine Plattform für ein zeitgemäßes Zusammenwirken von ambulantem und stationärem Bereich, von Rehabilitation und Pflege schaffen. Mit einer Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte schaffen wir ein digital vernetztes Gesundheitswesen mit einem beispiellosen Schutzniveau der sensiblen Daten. Der Zugang der Patienten zu ihren Daten wird durch ein digitales Patientenfach sichergestellt.

Ländlichen Raum digitalisieren (Seite 30):

Regionen mit besonderen demografischen Herausforderungen wollen wir bei den Aufgaben der Daseinsvorsorge, im Gesundheitswesen, im Bildungswesen, bei der Mobilität und beim Ehrenamt unterstützen. Forschung und Innovation, Breitbandausbau und die Fachkräftesicherung sollen in Zukunft ebenfalls gefördert werden. Zudem wollen wir die regulären Wirtschaftsförderprogramme für die strukturschwachen Regionen öffnen. Davon profitieren kleine Unternehmer wie beispielsweise ein Möbelschreiner oder eine Bäckerin. So bleiben die Regionen lebendig und wir sorgen gleichzeitig für Zukunftsperspektiven junger Menschen im ländlichen Raum.

Automatisiertes Fahren (Seite 33):

Um in der Stadt und auf dem Land die eigenen Wege über alle Verkehrsträger hinweg einfach und unkompliziert planen, buchen und bezahlen zu können, wollen wir eine digitale Mobilitätsplattform einführen. Neue Technologien wie Fahrerassistenzsysteme sorgen dafür, dass weniger Menschen im Straßenverkehr ums Leben kommen. Wir wollen automatisiertes Fahren in Deutschland ermöglichen. Dazu werden wir schnelles mobiles Internet an den Hauptverkehrsachsen ausbauen. Datenschutz und Datensicherheit müssen dabei ebenso gewährleistet bleiben wie ein Höchstmaß an Sicherheit.

„Cyber“-(urgs!)-Sicherheit (Seite 39):

Das Internet ist ein freier, aber kein rechtsfreier Raum. Wir wollen das IT-Sicherheitsgesetz fortschreiben und weiterentwickeln, um den neuen Gefährdungen angemessen zu begegnen. Die Sicherheitsbehörden werden wir personell und technisch besser ausstatten und mehr fachliche Expertise hinzuziehen. Es ist notwendig, Forschung und Entwicklung von IT- Sicherheitstechnik zu fördern und die Ausbildung von Fachkräften für IT-Sicherheit zu verstärken, um technologische Kompetenz und digitale Souveränität zu erhalten.

Die Spionageabwehr unserer Nachrichtendienste wollen wir technisch und rechtlich in die Lage versetzen, effektiver gegen Cyberangriffe und Spionage fremder Nachrichtendienste vorzugehen.

Wir werden das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausbauen und in seiner neutralen Rolle und Beratungsfunktion stärken: Das BSI soll für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden zum Dienstleister werden, indem es sichere Hard- und Software zertifiziert sowie über Cyberangriffe, digitale Sicherheitsrisiken und entsprechende Schutzmöglichkeiten informiert. Die Hersteller und Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen müssen Sicherheitslücken bekanntgeben und diese schnellstmöglich beheben.

Bekenntnis zur Verschlüsselung (Seite 39):

Einfache und sichere Lösungen für die elektronische Identifizierung und Verschlüsselung wollen wir für jedermann verfügbar machen. Sensible Daten müssen grundsätzlich verschlüsselt versendet werden, gerade in der öffentlichen Verwaltung.

Hate Speech / Fake News (Seite 39 f.):

Darüber hinaus wollen wir der Verbreitung von Hasskriminalität und so genannten Fake News entgegenwirken. Sie sind eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben und für die freie und demokratische Gesellschaft. Am Anfang stehen die Worte, dann folgen die Taten. Wer im Internet kriminelle Parolen veröffentlicht und zu Gewalt gegen Jüdinnen und Juden, Ausländer und Ausländerinnen oder andere aufruft, muss konsequent zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Verbreitung rechtswidriger Inhalte wie Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung in den sozialen Netzwerken soll besser und schneller verfolgt werden. Dabei müssen die Anbieter von sozialen Netzwerken in die Verantwortung genommen werden. Deshalb führen wir eine Berichtspflicht für Anbieter zum Umgang mit Hinweisen über rechtswidrige Inhalte ein. Die Standards des Beschwerdemanagements werden wir einheitlich festlegen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, soll mit empfindlichen Geldbußen bestraft werden.

Open Government / legislative Fußspur (Seite 45):

Wir brauchen mehr Offenheit bei politischen Entscheidungen. Die Transparenz des staatlichen Handelns muss verbessert werden. Die Daten der öffentlichen Verwaltung sollen der Bevölkerung grundsätzlich zur Verfügung stehen, wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Wir wollen die Informationsfreiheit stärken und das Informationsfreiheitsrecht zu einem Informationsfreiheits- und Transparenzrecht weiterentwickeln. Offene Daten (Open Data) sollen kostenfrei bereitgestellt werden. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung innovativer Technologien und neuer Geschäftsmodelle geleistet werden.

Wir wollen eine „legislative Fußspur” einführen. Hierdurch wollen wir für alle offenlegen, welchen Beitrag externe Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs geleistet haben. Damit werden Entscheidungsprozesse nachvollziehbar. Auch ein verpflichtendes Lobbyregister beim Deutschen Bundestag kann dazu beitragen. Wir werden es auf gesetzlicher Grundlage einrichten. Die Öffentlichkeit erhält darüber Auskunft, welche Interessenvertretung mit welchem Budget für wen tätig ist.

Digitale Kultur (Seite 50):

Die Kulturförderung im digitalen Bereich soll den Zugang zu künstlerischen Werken verbessern insbesondere für diejenigen, die bisher von Kunst und Kultur ausgeschlossen sind. Wir wollen die Dynamik der freien Kunstszene verstärkt nutzen und ihre Impulse für unsere Gesellschaft aufgreifen. Die noch immer gebräuchliche Unterscheidung zwischen Hoch- und Subkultur ist für uns veraltet und irreführend. Für uns gibt es nur Kultur! Das erfolgreiche Instrument der Kulturentwicklungsplanung (Blaubuch der kulturellen Leuchttürme) für Deutschland werden wir neu auflegen.

Computerspiele (Seite 50):

Auch die Entwicklung innovativer und kulturell wertvoller Computer- und Videospiele wollen wir fördern, denn Computerspiele haben sich zu einem Kulturgut entwickelt.

Journalismus im Digitalen (Seite 52):

Zeitungen und Zeitschriften sollen sich auch im digitalen Umfeld frei entfalten können. Sie brauchen Rahmenbedingungen, dass es sich auch künftig für sie lohnt, mediale und insbesondere journalistisch-redaktionelle Angebote zu erstellen. Gesellschaftlich relevante Inhalte müssen auch in Zukunft im Netz auffindbar sein. Deshalb ist es richtig, in ein zeitgemäßes Medienrecht „Must-be-found“-Regelungen zu integrieren. Wird die Netzneutralität und damit das offene und freie Internet gefährdet, werden wir eingreifen.

Öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk / 7-Tage-Regelung für Mediatheken (Seite 52):

Wir benötigen nach wie vor die Balance zwischen privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Diese duale Medienordnung hat nur Bestand, wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten so finanziert sind, dass sie ihre Aufgaben wahrnehmen können und qualitativ hochwertige Angebote entwickeln und wenn der private Rundfunk entsprechende Einnahmeperspektiven hat. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss den Anforderungen der digitalen Gesellschaft gerecht werden. Die 7-Tage-Bereitstellungsregelung der öffentlich- rechtlichen Mediatheken ist nicht mehr zeitgemäß und soll entfallen. Die SPD tritt für eine erhöhte finanzielle Ausstattung unseres Auslandssenders, der Deutschen Welle ein.

Urheberrecht (Seite 52 f.):

Das geistige Eigentum ist der Rohstoff der Kultur- und Kreativwirtschaft. Fast alles, was wir im Internet tun, ist mit urheberrechtlichen Handlungen verbundenkopieren, wiedergeben, veröffentlichen. Wir werden die Situation der Urheberinnen und Urheber verbessern und einen gerechten Interessenausgleich mit den Verwertern suchen. Wir wollen Vergütung, keine Verbote. Dazu soll auch das Prinzip der pauschalen Vergütung auf diejenigen ausgeweitet werden, die mit der Vermarktung von kreativen Leistungen im Internet Geld verdienenbeispielsweise Online-Plattformen. Viele Nutzerinnen und Nutzer im Internet produzieren selbst Inhalte und werden damit ebenfalls zu Urhebern. Daher müssen wir die berechtigten Interessen der Nutzerinnen und Nutzer verstärkt berücksichtigen.

Wir unterstützen die Bemühungen der EU-Kommission, ein modernes und zukunftsfähiges Urheberrecht in Europa zu schaffen. Der Anspruch der Urheberinnen und Urheber und der Verlegerinnen und Verleger auf eine angemessene Vergütung muss stärker berücksichtigt werden. Digitale Kulturgüter sollen, wo dies europarechtlich möglich ist, prinzipiell auf dieselbe Mehrwertsteuerstufe gestellt werden wie analoge Kulturgüter.

 

Fazit

Der Entwurf zum Regierungsprogramm ist aus digitalpolitischer Sicht sehr erfreulich, wenn auch nicht perfekt. Zum ersten Mal zieht sich die Digitalisierung als roter Faden durch alle Politikbereiche. Vor allem die Bereiche Arbeit und Wirtschaft (letzteres enthält definitiv auch eher gesellschaftspolitische Aspekte) sind sehr ausführlich. Auch die mutigen aber notwendigen Forderungen bzgl. Glasfaserausbau sind wichtig. Manche mögen die Vorschläge nicht weit genug gehen – ok, das wird immer so sein. Für eine Volkspartei, mit sicherlich nicht immer konfliktfreien Berührungen mit der großen Welt der Digitalisierung, ist das jedoch ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Was jedoch noch verbessert werden sollte bis zum Bundesparteitag im Juni:

  • Leider wird die Digitalisierung nicht in der Einleitung erwähnt. Warum nicht? Mehr Mut! Es zieht sich doch sonst durch das Programm. Lasst uns direkt in der Einleitung klarstellen, dass wir die digitale Zukunft gerecht gestalten wollen.
  • Man darf ruhig Startups schreiben, wenn man Startups meint :-).
  • Einrichtung einer Datenethikkommission oder eine Enquete, die sich damit beschäftigen muss, ob (!) und wenn ja, welche ethischen und regulatorischen Aspekte bei der Entwicklung von Algorithmen, insbesondere mit künstlicher Intelligenz, zu beachten sind. Hier sind Akteure aus Wirtschaft, Gewerkschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft einzubeziehen.
  • Der Bereich Digitaler Staat und Digitale Verwaltung muss etwas präzisiert werden. Hier muss insbesondere auf datenschutzrechtliche Bedenken eingegangen werden.
  • Verbot von Zero-Rating.
  • Der Bereich Urheberrecht muss ausgebaut werden: Explizites Zulassen von Remixes oder Mash-Ups.

Wie ist eure Meinung zum Entwurf? Fehlt euch etwas?