JMStV: Neues aus NRW — Weitere Mail an SPD-Fraktion
Wie kann ein Tweet tausende von weiteren Twitter-Meldungen bedeuten? In Nordrhein-Westfalen überschlagen sich in Bezug auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag die Ereignisse. Vor zwei Wochen verschickte ein Aktionsbündnis von über 50 Personen einen offenen Brief an die SPD-Landtagsfraktion. Seitdem ist viel passiert und es gab weitere Briefe und Mails. Erst von Staatssekretär Eumann, dann erneut von den Autoren des offenen Briefes.
Antwort von Staatssekretär Marc Jan Eumann
Nur wenige Tage nach Erhalt des offenen Briefes versendete JMStV-Befürworter und Staatssekretär im Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen, Marc Jan Eumann, einen Brief an die sozialdemokratischen Abgeordneten, in dem direkt auf unser Schreiben eingegangen wurde. Leider wurden dort Tatsachen nicht korrekt wiedergegeben, die er teilweise jedoch direkt aus dem Entwurfstext zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags hätte ableiten können.
Alvar Freude, Jürgen Ertelt und ich — Autoren des offenen Briefs — sahen uns zu einer Klarstellung veranlasst. Diese E-Mail ging am Sonntag Abend an die nordrhein-westfälischen Genossinnen und Genossen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Genossinnen und Genossen,Anfang der letzten Woche verschickte Staatssekretär Marc Jan Eumann eine Antwort an Sie/Euch, in der er auf unseren offenen Brief der Vorwoche einging, der von über 50 Personen aus der SPD, Wirtschaft, „Netzgemeinschaft“ und weiteren unterzeichnet wurde. In der Antwort sind leider einige Verständnisprobleme hinsichtlich unserer Position und der vorliegenden Entwurfsfassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags enthalten, die wir Ihnen bzw. Euch hier erläutern möchten.
So schreibt Staatssekretär Eumann, dass das Jugendschutzniveau mit der Neufassung höher werde. Wir haben bereits in unserem offenen Brief das Gegenteil geschrieben, möchten dies aber an einem etwas pikanten Beispiel verdeutlichen: Der novellierte JMStV senkt(!) die Hürden für Anbieter von jugendgefährdenden Filmen und Computerspielen im Internet. Er sorgt dafür, dass die Deutsche Telekom AG in Zukunft über ihr Erotik-Portal erotic lounge auch tagsüber Soft-Pornos ohne Altersverifikation verkaufen kann. Dies kann man nun wahrlich nicht als Stärkung des Jugendschutzes bezeichnen. Genauere Erläuterungen dazu sowie eine Beschreibung der Interessenkonflikte der Telekom finden Sie in einem Brief an die Mitglieder des Haupt- und Medienausschusses, der als Anlage beiliegt.
Marc Jan Eumann behauptet ferner: „Mit dem Schreiben soll offenkundig auf den Vorwurf reagiert werden, dass die Kritiker bislang keine Alternativen zu der Neuregelung des JMStV-Entwurfs haben aufzeigen können.“
Unser Brief beschäftigt sich hauptsächlich mit Alternativen. Wir haben aber schon immer auf Alternativen hingewiesen. Selbst die bisherige Gesetzeslage mit dem bisherigen JMStV ist vorzuziehen. Zwar sind auch da einige Schwachstellen enthalten, aber eine komplette Neuverhandlung und Einbeziehung von Vertretern der Netzgemeinschaft, als auch der Medienpädagogik, könnte diese beheben und zu einem insgesamt besseren Ergebnis führen.In der Antwort von Marc Jan Eumann ist zu lesen, dass „diese Alterskennzeichnung [..] durch eine anerkannte Jugendschutzsoftware ausgelesen werden [soll], welche“ Erziehungsberechtigte(n) freiwillig auf dem Rechner installieren können.“
Wir stellen fest: All das gibt es schon heute; all das ist schon lange möglich. Eltern können schon seit Jahren „Jugendschutzprogramme“ (Inhaltsfilter) installieren, der neue JMStV ändert daran nichts. Im Wesentlichen senkt er nur die Hürden, damit solche Programme eine Art Gütesiegel bekommen können. Auch die Idee der Alterskennzeichnung ist nicht neu und bereits einsetzbar. Die vor Jahren eingeführten Systeme ICRA und PICS bieten viel genauere Möglichkeiten der Einstufung. Tatsächlich werden sie aber kaum genutzt, weil die gesamte Idee der Klassifikation im Internet nicht funktioniert und nicht funktionieren kann. Auch der neue JMStV wird daran nichts ändern.Staatssekretär Eumann schreibt weiter: „Auch für die Inhalteanbieter gibt es keine zusätzlichen Verpflichtungen durch den JMStV.“
Dies ist falsch. Der neue JMStV verpflichtet nun jeden, der irgendwelche Inhalte ins Internet stellt, diese einer Alterseinstufung in die beispielsweise aus dem Kino bekannten Altersstufen ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren zu unterziehen. Bei Inhalten ab 12 Jahren – eine Hürde, die sehr schnell auch bei privaten Seiten erreicht wird – gibt es weitere Pflichten, die unter bestimmten Umständen z. B. auch die Überwachung von durch Nutzer bereitgestellte Inhalte in Diskussionsforen oder anderen Web-2.0-Angeboten umfassen. Details dazu finden sich in den Anlagen.
Marc Jan Eumann schreibt ferner: „Den Anbietern wird durch diese freiwillige Alterskennzeichnung ihrer Inhalte eine weitere Möglichkeit eröffnet, ihre bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen zum Jugendschutz zu erfüllen.“
Zwar waren schon bisher Teile der in der derzeitigen Diskussion kritisierten Vorschriften rudimentär vorhanden. Aber ein Gesetz muss, um wirksam zu sein, mehr erreichen als nur zu existieren: Es muss wahrgenommen, verstanden und durchgesetzt werden. An all dem mangelte es dem alten JMStV, und deswegen blieb er in weiten Bereichen ohne praktische Auswirkung. Angewandt wird der geltende Staatsvertrag im Wesentlichen nur im Bereich der schwer jugendgefährdender Inhalte, also zum Beispiel bei Pornografie. Der nun für alle aufkommende Druck ist der Grund, warum sich gerade an der aktuellen Novellierung der Protest entzündet: Die Regelungen erhalten nun mit einem Mal für alle publizierenden Internet-Nutzer eine zwingende Verpflichtung zum Handeln in einem schwer zu verstehenden und unakzeptablen Rechtsrahmen – der gleichzeitig für den Jugendschutz nur eine Alibi-Funktion einnimmt. Mit anderen Worten: Tatsächlich erleichtert der neue JMStV es großen kommerziellen Anbietern, ihre vorhandenen jugendgefährdenden Filme und Spiele im Internet zu verbreiten. Diese Erleichterung geht aber mit einer allgemeinen Pflicht zur Alterseinstufung für jeden Inhalt und der de-facto-Pflicht zur Alterskennzeichnung einher. Dies erschwert jedem, Inhalte im Internet zu veröffentlichen oder innovative Web-2.0-Angebote zu erstellen. Für kleine und private Anbieter ist dies eine große Hürde, die gleichzeitig den Jugendschutz nicht stärkt!Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Genossinnen und Genossen,
da der bisherige JMStV keine Schutzlücke hinterlässt, ist jetzt keine eilige Ratifizierung geboten.Bitte halten Sie sich, bitte haltet Euch, an das Wahlprogramm der NRWSPD, in dem es heißt: „Im Rahmen der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) muss das berechtigte Ziel des Jugendschutzes in einen Einklang mit den Sorgen der Anbieter und Nutzer gebracht werden, die insbesondere frühere Entwürfe als realitätsfremd ansahen. Die NRWSPD wird sich aktiv an der Weiterentwicklung des JMStV beteiligen um einen Ausgleich zwischen allen Interessengruppen zu erreichen. Hierbei ist es selbstverständlich – und bedarf keiner gesonderten Regelungen – dass die freie und unzensierte Struktur des Internets nicht beeinträchtigt werden darf und für verbotene Inhalte das Gebot ‚Löschen statt Sperren‘ gilt.“
Eine Weiterentwicklung fand nicht statt: die damalige Entwurfsfassung entspricht inhaltlich in den kritisierten Punkten der zu beschließenden Fassung. Der vorliegende Entwurf ermöglicht keinen besseren Jugendschutz, sondern senkt die Hürden für große kommerzielle Anbieter, ist technisch fragwürdig und katapultiert kleine Inhalteanbieter in juristische Grauzonen. Eine Zustimmung schadet der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – insbesondere der NRWSPD, wegen des Bruchs eines Wahlversprechens.
Mit den besten Grüßen und einem herzlichen Glückauf!
Henning Tillmann
Mitglied des Gesprächskreises „Netzpolitik und digitale Gesellschaft“ des SPD-ParteivorstandsAlvar Freude
Vorstandsmitglied Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V.; von der SPD benannter Sachverständiger in der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen BundestagesJürgen Ertelt
Medien- und Sozialpädagoge, Mitglied der GMK und des JFF, Redaktionsmitglied der Zeitschrift „Medien und Erziehung“
Die SPD-Fraktion berät heute und vermutlich auch kommende Woche über den JMStV.
GrueneNRW twittern: „parlamentarische Zwänge“
Etwas unverständlich und verfrüht twitterten gestern Abend die Grünen NRW, kurz nachdem Pottblog von einem entsprechenden Entschließungsantrag berichtete.
Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen.
Aus drei Gründen ist dies nicht ganz nachvollziehbar:
- Die SPD-Fraktion hat noch keinen Beschluss über JMStV-E gefasst.
- Selbst wenn, stellt man seinen Koalitionspartner in der Öffentlichkeit so bloß? Vor allem da ja bekannt ist, dass bei Twitter mehr Leute gegen als für den JMStV sind.
- Wenn die Grünen doch so sehr gegen den JMStV gewesen sind, warum dann dieser Tweet zu dem Zeitpunkt?
Sei es drum. Da der „Shitstorm“ sicherlich auch für die Nachwelt interessant ist, habe ich die Tweets des gestrigen Abends (leider erst so ab 20:30 Uhr bis ca. 1 Uhr) in einer PDF (Twitter Shitstorm – Grüne JMStV, 213 Seiten) gesammelt. Vielleicht sollte man diese mal an die Grünen MdL faxen übergeben?