Erkauft sich die Koalition durch das Leistungsschutzrecht gute Schlagzeilen?

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Der Koalitionsgipfel hat am Sonntag Abend getagt. Ein Thema war das sog. „Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse“, das CDU, CSU und FDP bald einführen wollen und das BILD.de als Verbesserung des Urheberrecht im Internet feiert. Jedoch stellt das Leistungsschutzrecht die Grundsätze des Internets auf den Kopf und ist nichts anderes als eine sprudelnde Geldquelle für große Zeitungsverlage, die mit kostenlosen (!) Artikeln doppelt kassieren: mit der Werbung und durch eine Gesellschaft, die für sie Geld einsammelt.

Viele große Nachrichtenmagazine, die vor allem durch (gedruckte) Presseerzeugnisse historisch eine wichtige und starke Position im medialen Alltagsleben in Deutschland eingenommen haben, bieten die gleichen oder ähnliche Artikel, die gedruckt erscheinen, ebenfalls online an. Im Gegensatz zu den gedruckten Texten sind die Artikel im Internet meist kostenlos verfügbar. Dass dies so ist, ist eine freiwillige Entscheidung der Verleger, die gewisse Inhalte auch gegen Geld anbieten könnten („Paywall„). Obwohl die meisten Nachrichtenseiten teilweise mehr Werbebanner als Inhalte enthalten, scheint dies den Verlagshäusern nicht zu genügen. Nach massiver Lobbyarbeit hat sich die Koalition nun endgültig darauf geeinigt, eben jenes Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse einzuführen. Eine Verwertungssgesellschaft (sozusagen eine „Presse-GEMA“) soll entsprechende Gelder bei gewerblicher Nutzung von Presseerzeugnissen, die kostenlos im Internet verfügbar sind, einsammeln.

Gewerbliche Nutzung bedeutet, dass Inhalte eines Presserzeugnisses in irgendeiner Form in die Arbeit eines Vereins (eines Betriebes, bzw. in alle Institutionen und Aktivitäten, die explizit nicht „100% privat“ sind) einfließt. Das reine Lesen von kostenlosen Artikeln durch Mitarbeiter z. B. einer Firma solle zwar nicht unter eine Gebühr fallen, wenn die Inhalte aber in irgendeine Form in die dienstliche Arbeit einfließen, wäre die Abgabe zu zahlen. Da dies aber in der Praxis nicht zu kontrollieren ist, wird es sich um eine Pauschalabgabe handeln, die ähnlich wie bei der Haushaltspauschale der GEZ zu entrichten sein wird. Diese neue Verwertungsgesellschaft wird die Gelder für die Presseverleger organisieren. Und die Verlagshäuser kassieren doppelt: Werbung auf den Websites und das Geld der Verwertungsgesellschaft, das sie nicht einmal selbst eintreiben müssen.

Jan Mönikes, Justiziar des Bundesverbandes deutscher Pressesprecher, hat dies so beschrieben:

Die dahinter stehende Idee des Leistungsschutzrechtes lässt sich so beschreiben: Beim Einsteigen in die S‑Bahn verteilt man Gratiszeitungen an jedermann. Weil sie gratis sind, werden sie gerne genommen, was mit einer hohen Auflage einhergeht und daher den Werbepreis nach oben treibt. Anschließend, wenn die S‑Bahn ankommt, stehen Kontrolleure am Ausgang und sagen: Haben Sie beim Lesen der Zeitung auch an Ihre Arbeit gedacht oder hat der Inhalt dieser Zeitung vielleicht irgendetwas mit ihrer beruflichen Tätigkeit zu tun?

Und wenn Sie dann sagen: Ja, ich bin Journalistin und ich habe dort etwas Interessantes gelesen oder Sie sagen, ich bin Pressesprecher und habe etwas Interessantes über meinen Wettbewerber erfahren, was ich in meiner eigenen Pressearbeit jetzt vielleicht berücksichtigen will, dann soll das Leistungsschutzrecht den Verlagen die Möglichkeit geben zu sagen: OK, für dich als Verbraucher, der einfach nur so aus Vergnügen eine Gratiszeitung liest, bleibt das weiterhin kostenlos. Für euch als gewerbliche Leser, auch als professionelle Rechercheure, verlangen wir jetzt aber ein Entgelt. Weil Ihr nämlich unsere Inhalte genutzt habt. Dass Ihr das legal genutzt habt, steht außer Frage. Bisher hätten wir aber, weil wir’s ja kostenlos verteilen, von Euch nichts verlangen können. Jetzt aber haben wir ein Recht darauf, nachträglich noch für diese Nutzung, nämlich das Lesen, eine Gebühr zu verlangen.

Das Leistungsschutzrecht sorgt außerdem für eine Ausweitung des bestehenden Urheberrechts zum Nachteil der Autoren. „Ohne vertragliche Regelung, greift das Schutzrecht zusätzlich massiv in die Verwertungsbefugnis des Urhebers an seine eigenen Beiträge ein. Ein freier Journalist müsste bei Verwendung seines eigenen Artikels über einen weiteren Vertriebskanal stets den Presseverlag um Erlaubnis fragen oder eventuell Geld bezahlen – auch bei kleinsten Textauszügen.” (Dapp/Lorber, Deutsche Bank Research). Im extremen Fall bedeutet dies, dass der Verfasser einer Pressemitteilung eines Vereins oder einer Organisation nach der Veröffentlichung eben jener Meldung bei einem Verlag die Verwertungsrechte an seiner eigenen Meldung verliert.

Leistungsschutzrecht kann Websperren bedeuten
Unternehmen, die diese Abgabe nicht zahlen wollen/können, müssen verhindern, dass ihre Mitarbeiter auf Verlagsseiten surfen, deren gewerbliche Nutzung einer Abgabe bedarf. Dies ließe sich nur mit entsprechenden Filtern realisieren, die dafür sorgen, dass bild.de, spiegel.de, usw. eben nicht mehr auf der Arbeit aufrufbar sein werden.

Übrigens: Als offizieller Grund für das Leistungsschutzrecht werden Snippet-Dienste wie Google News genannt. Presseverleger beklagen sich, dass viele Leserinnen und Leser nur noch die Artikelauszüge von Google News lesen, aber eben nicht die kompletten Artikel (samt Werbebanner) auf den Nachrichtenseiten sehen. Durch das Leistungsschutzrecht ist die Zukunft von Google News äußerst ungewiss. Dass so ein Dienst den Nachrichtenseiten aber auch viele Klicks generieren, die eben doch den kompletten Artikel lesen wollen, scheinen Koalition und Presseverleger übersehen zu haben.

Lesetipps:

PS: Wetten, dass man auf (klassichen) Nachrichtenseiten nur wenige krritische Texte zum Leistungsschutzrecht lesen wird? :-)