Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – ein Ungetüm stolpert über die Internet-Evolution

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Folgender Beitrag ist in der „MERZ – Zeitschrift für Medienpädagogik“ (Ausgabe 1, Jahrgang 55) erschienen: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sollte zum 1. Januar 2011 novelliert werden. Die entsprechende Entwurfsfassung wurde durch die Ministerpräsidentenkonferenz ausgehandelt und lag als intraföderaler Staatsvertrag den einzelnen Länderparlamenten im Laufe des Jahres 2010 zur Abstimmung vor. Solche Verträge müssen vor Inkrafttreten von jedem Länderparlament verabschiedet werden.

Dem Entwurf nach sollten (deutsche) Internetinhalte nach Altersstufen klassifiziert werden. Ob eine Seite ab 0, 6, 12, 16 oder ab 18 Jahren geeignet ist, hätten die Seitenbetreiber selbst festlegen müssen. Das Fehlen einer Klassifizierung (oder anderer „Schutzeinrichtungen“ wie Personalausweiskontrollen) hätte für die Inhalteanbieter durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen teuer werden können. Für Inhalte unter 12 Jahren wäre die Kennzeichnung zwar freiwillig gewesen; eine fehlende Klassifizierung hätte aber auch bei altersgeeigneten Inhalten ein Blockieren der jeweiligen Webseite durch Inhaltsfilterprogramme wahrscheinlich gemacht, die z.B. oft in Schulen, Bibliotheken oder an manchen Familienrechnern eingesetzt werden. Inhalte, die 12-jährige Kinder in ihrer „Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen“ können,  hätten in jedem Fall gekennzeichnet, auf nächtliche „Sendezeiten“ eingeschränkt oder mit einer Altersprüfung versehen werden müssen.

Dass Anbieter ihre Seiten zwar kennen, sie aber trotzdem nicht unbedingt richtig einstufen können, hat ein Experiment des AK Zensur (0) eindrucksvoll gezeigt: Bis zu 80% der Selbsteinstufungen lagen daneben. Um den JMStV hat es bis zuletzt umfangreiche Debatten gegeben. Zum ersten Mal wurde Jugendschutz zu einem sehr präsenten pädagogischen und politischen Thema – auch bei der sog. „Netzgemeinde“.

Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (1) ist nun kurz vor Ablauf der Ratifizierungsfrist im Dezember 2010 gescheitert. Gut so. Das aktuelle Interesse an dem Thema und die damit verbundene Möglichkeit zur breiten Diskussion sollte nun genutzt werden, um alle Betroffenen an einer grundsätzlichen Reformierung des Jugendmedienschutzes zu beteiligen.

Kritik an der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag-Novellierung

Die Haupt-Kritikpunkte am abgelehnten Novellierungentwurf des JMStV zeigen, welche Probleme jetzt dringend diskutiert werden müssen:

  • Der klassische Rundfunk-Begriff mit seiner Sender/Empfänger-Trennung darf nicht kurzsichtig auf das interagierende Internet übertragen werden: Die kommunikativen Besonderheiten des Internets, an dem sich jeder als Sender und Empfänger beteilligen kann, müssen berücksichtigt werden.Sendezeitsperren sind in der globalen Internet-Struktur mit unterschiedlichen Zeitzonen nicht zielführend.
  • Netzsperren durch lokale Filterprogramme bieten keinen echten Jugendschutz. Blacklists und Whitelists sind technisch über Proxys (Zwischenspeicher, die die Anzeige von Webseiten umleiten) umgehbar (2). Gesetze dürfen aber Erziehungsberechtigten keine Sicherheit suggerieren, die de facto durch die Regelung gar nicht gewährleistet wird.
  • Alterseingruppierungen durch Inhalte-Anbieter können ohne besondere Qualifizierung nicht erbracht werden. Sie führen zudem zu Overblocking (Labeling für eine höhere Altersstufe) und zu Chilling-Effects (Verzicht auf Veröffentlichung) und damit zu Netzkultur-Verlust. Die im JMStV-Entwurf ausgesprochene Freiwilligkeit zur Kennzeichnung war faktisch im Grunde nicht gegeben.
  • Auf das Internet zielende Jugendschutzregelungen dürfen Jugendmedienarbeit nicht behindern, kommerzielle Anbieter dürfen nicht bevorzugt werden und Lobby-Interessen dürfen nicht das Regulat des Jugendschutzes sein. Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur fragte in ihrer Resolution zum JMStV (4) zu Recht: „Wird die Jugendmedienarbeit durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zukünftig behindert?“ Der Entwurf ließ ein Zweiklassen-Netz zugunsten kommerzieller Anbieter befürchten. Eine solche Kommerzialisierung des Netzes durch Bevorzugung geschäftlicher Anbieter liefe den Ansprüchen der freiheitlichen Nutzung des Internets zuwider und muss daher in der zukünftigen Diskussion ausgeschlossen werden.
  • Vertragsfindungsverfahren müssen öffentlich einsehbar sein und alle betroffenen Akteure sinnvoll einbinden. Das Verfahren zum JMStV war kaum transparent und für Laien nicht nachvollziehbar. Selbst juristisch fundierte visualisierte Interpretationen (3) konnten die Komplexität des Entwurfs nicht auffangen (siehe Schaubild).  Eine Einbeziehung der eigentlich Betroffenen – Eltern, Jugendliche, privat publizierende Nutzer und deren Interessenvertreter – erfolgte nicht. Ebenso wurden die Parlamente erst spät einbezogen, ein politischer Willensbildungsprozess wurde durch einen bürokratischen Vorgang ersetzt.
  • Die bestehende Gesamtsituation muss realistisch betrachtet und analysiert werden. Es gibt im Netz natürlich viele Seiten, die als „entwicklungsbeeinträchtigend“ qualifiziert werden können. Von denen sind  aber die allerwenigsten mit den Instrumentarien des nationalen Jugendmedienschutzrechts erfassbar: Ob aufgrund des deutschen Jugendmedienschutzes Webseiten mit einer Alterskennzeichnung oder einer „Sendezeitbeschränkung“ versehen werden oder nicht, ist im globalen Netz unerheblich.  Solche Regelungen dienen eigentlich nur dazu, in der Öffentlichkeit den Anschein thematisch-politischer Tätigkeit zu erwecken. Um echten, wirksamen Jugendschutz geht es aber nicht.

Aus diesen Punkten wird deutlich, dass für einen wirksamen, zukunftsorientierten Jugendschutz technische Entwicklungen und die Dimension des Globalen viel stärkere Berücksichtigung finden muss. Das Aufstellen hoher gesetzlicher Hürden ist zu vermeiden, damit Kinder und Jugendliche eben nicht ins Stolpern geraten. Vielmehr muss es darum gehen, jungen Menschen ein verantwortliches Aufwachsen im und Wachsen mit dem Netz zu ermöglichen.

Ablehnung des JMStV ist ein Sieg der Vernunft

Die Ablehnung der Novelle des JMStV war ein erster Sieg der Vernunft. Um eine wirklich zukunftstragende Lösung zu erarbeiten, sind einige weitere Punkte in die weitere Diskussion mit einzubeziehen. So wirft eine politische Betrachtung des Geschehenen auch grundsätzliche Fragen zum staatlichen Verständnis des in der Verfassung verbrieften Jugendschutzes auf:
Diskutiert werden müsste angesichts der Globalität des Netzes die Frage, wer eigentlich für diesen Themenkomplex zuständig sein und auf welcher Ebene hier Entscheidungen getroffen werden sollen. Ist es ratsam, Jugendmedienschutz als Staatsvertrag zu regulieren, der in aller Regel von den Länderparlamenten weder umfassend diskutiert noch geändert, sondern nur abgenickt werden kann? Neben dem sich hieraus ergebenden Demokratiedefizit ist auch auch ein Mangel an beratender Expertise im Vorfeld ersichtlich:
So beinhalteten sämtliche im Entwurf geforderten Regulierungen keinerlei schlüssige und nachvollziehbare Quellen dazu, welche Inhalte in welcher Form überhaupt auf die geistig-seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Einfluss nehmen. Sie stützen sich auf vage Behauptungen und darauf, dass andere Staaten damit bereits erfolgreich seien. Ausreichend belegt ist regelmäßig nichts von beidem.

Völlig an der Realität vorbei ging im nunmehr abgelehnten Entwurf außerdem die Umdefinierung des Erziehungsauftrags – weg von dem grundgesetzlich verankerten Elternrecht und -pflicht: Mit dem Entwurf sollten nun aber statt der Eltern die Anbieter von Medieninhalten in Verantwortung gebracht werden und ihre Angebote beschneiden. Es wird hier eine fragwürdige Rechtslage hergestellt, noch dazu, ohne die in die Verantwortung Gezogenen in die Ausgestaltung des Gesetzes mit einzubeziehen.

Medienkompetenzland Deutschland

„Medienkompetenz“ wird in der aktuellen Diskussion fast inflationär als Lösung alter Probleme im neuen „Digitalien“ herbei zitiert. Wir müssen uns vergewissern, dass Medienkompetenz dabei nicht um ihrer selbst willen gestärkt werden soll. Es geht doch eigentlich vielmehr um die Befähigung möglichst aller zur Teilhabe an der „digitalen Gesellschaft“. Förderung von Medienkompetenz darf nicht als Reparaturbetrieb des Jugendschutzes gesehen werden.
Deshalb brauchen wir zur Herstellung dieser sagenumwobenen „Medienkompetenz“ eine „handlungsorientierte Medienpolitik“, die an die politische Bildung komplementär anknüpfen könnte. Aufgabe dieser Medienpolitik wäre nicht mehr das Beschneiden von Rechten, sondern das Fördern kreativer Potenziale, die technische, inhaltliche und gesellschaftliche Innovationen hervorbringen.

Jugendschutz im Internet – Kluge Strategien für ein sicheres Netz

Medienkompetenz-Stärkung ist eine Notwendigkeit in der pädagogischen Arbeit. Angebote, die die Kompetenz zur kritischen Auseinandersetzung mit Inhalten und gesellschaftlichen Fragestellungen stärken, müssen immanenter Bestandteil des Jugendschutzes sein und untrennbar in einem zukünftigen Jugendmedienschutz-Gesetz als Verpflichtung verankert werden. Die Adressaten der Medienkompetenz-Vermittlung sind bei der Aufstellung gesetzlicher Regeln stets einzubeziehen. Medienpädagogik muss dafür Sorge tragen und Lobby für Kinder und Jugendliche sein. Einen tragenden, effektiven Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten bietet nicht die Unterdrückung dieser Inhalte, sondern ein verantwortungsvolles, gemeinschaftliches und respektvolles Miteinander zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, auch in Medienfragen. Das ist anstrengend – aber nachhaltig. Technische Lösungen können qualifizierte Erziehung nicht ersetzen.
Politik kann viel tun, um den Jugendschutz im Internet zu optimieren. Einige Lösungsansätze existieren bereits, viele neue können erarbeitet werden. Der entworfene und verworfene JMStV-E ist allerdings keiner davon: weder für die zu schützenden Jugendlichen noch für das Internet insgesamt. Die Ziele des Jugendmedienschutzes sind nicht länger primär durch Ge- und Verbote gegenüber Anbietern zu erreichen. Sowohl der Gesetzgeber als auch die zuständigen Behörden müssen sich von dieser Vorstellung verabschieden. Es gibt bereits gute Beispiele für modernen Jugendmedienschutz. So könnten Community-gestützte Crowdsourcing-Modelle offene und transparente Dienste für Jugendliche und ihre Eltern sein. Crowdsourcing ist ein bewährtes Instrument im Internet, bei dem die Nutzer gemeinsam arbeiten. Das bekannteste Beispiel ist die Wikipedia. Basierend auf einem neuen unabhängigen, plattformübergreifenden Jugendschutz-Bookmarking-Dienst werden Webseiten gemeinsam diskutiert, empfohlen und bewertet. Dadurch können nicht nur deutlich mehr Webseiten erfasst werden, auch Änderungen werden schneller erkannt als bei der herkömmlichen Pflege einseitiger Listen durch die Hersteller von Inhaltefiltern („Jugendschutzprogrammen“).

Ein weiterer Vorteil ist, dass Eltern im Dialog mit den Kindern über die Altersangemessenheit entscheiden können, nicht der Inhalteanbieter selbst. So entscheiden nicht Unternehmen oder unbeteiligte Akteure darüber, was gut für Jugendliche und Kinder ist, sondern die wirklich am Erziehungsprozess Beteiligten. Gemeinsam.
In der Praxis handeln Jugendliche, Eltern, Jugendschützer und Medienpädagogen die Jugendschutz-Bewertung eines Internetangebotes argumentativ aus. Das passiert öffentlich nachvollziehbar und kann so weitere Diskutanten zur Mitwirkung motivieren. Aus den entstehenden Seitenempfehlungen können browser- und betriebssystemunabhängige
Listen generiert werden, die weiter individuell angepasst werden und auf verschiedenen Internet-Zugangsgeräten eingesetzt werden können.

Durch die öffentliche Verfügbarkeit der Listen ist eine soziale Kontrolle der Links gewährleistet, und notwendige Korrekturen sind jederzeit möglich. Die Anwendung selbst sollte offen zugängliche Anschlussmöglichkeiten für die verschiedensten Internetangebote bieten. Die Auseinandersetzung um selbstbestimmten Jugendschutz findet dann idealerweise dort statt, wo Jugendliche oder Eltern ihre Online-Treffpunkte haben bzw. wo das Internet auf den aktuellen Zugangsgeräten verfügbar ist.

Empfehlungen sind besser als Verbote. Dialoge vermeiden Verordnungen. Informationelle Selbstbestimmung braucht keine Selbstzensur. Sich mutig für neue Wege zu öffnen ist der beste Schritt nach vorn, um sich von nicht-funktionalen Filtern zu verabschieden und chancenorientiert das Internet als Lernort zu realisieren. Kinder, Jugendliche und Eltern, die ernsthaft partizipieren können, werden selbstgewähltem Jugendschutz mit hoher Akzeptanz begegnen. Damit ist die eigentliche Absicht, einen gesellschaftlich getragenen ethisch-moralischen Diskurs zu eröffnen, konstruktiv angegangen. Jugendschutz als Verfassungsauftrag bekommt endlich die stabile Basis, die dem vordergründigen Anliegen der jetzt gescheiterten JMStV-Novelle verloren gegangen ist.

Jugendschutz in Deutschland

Medienpädagogik muss gesetzlich integrierter Bestandteil des Jugendschutzes werden. Entgegen der allgemein beschworenen Furcht vor schädlichen Inhalten im Netz kommt gerade das Internet als kovergentes Vehikel zum Erlernen von Medienkompetenz in Betracht. Ohne Medienkompetenz-Stärkung von Jugendlichen, Eltern und Entscheidern wird es keine erfolgreiche Prävention geben. Grundsätzlich muss ein Werte-Diskurs mit allen Betreffenden eröffnet werden und ein transparenter Novellierungsprozess des Jugendschutzes unter Teilhabe der Adressaten erfolgen. Nur so ist eine breite Akzeptanz ausgehandelter Jugendschutz-Maßnahmen zu erreichen.

Links

(0) http://ak-zensur.de/jmstv/
(1) http://www.telemedicus.info/article/1878-Lesefassung-des-Jugendmedienschutz-Staatsvertrags-2011.html
(2) http://www.achim-mueller.org/images/jmstv_piraten.pdf
(3) http://spreerecht.de/jugendschutz/2010-12/flow-chart-zum-neuen-jugendmedienschutz-staatsvertrag-jmstv
(4) http://gmkblog.de/?p=393

Autoren

(alphabetisch)
Jürgen Ertelt, Sozial- und Medienpädagoge, arbeitet als Koordinator bei Jugendonline.eu Schwerpunkte seiner Arbeit sind „Soziale Medien“ und „mobiles Lernen“
Bernd Fachinger, Mitglied des Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur), Vorsitzender der Piratenpartei des Kreisverbandes Wiesbaden
Manuela Schauerhammer, Netzaktivistin, Stellv. Vorsitzende Piratenpartei Berlin
Thomas Stadler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Henning Tillmann schließt im kommenden Jahr seinen Diplomstudiengang Informatik an der Humboldt-Universität zu Berlin ab und ist Mitglied des Gesprächskreises „Netzpolitik und Digitale Gesellschaft“ des SPD-Parteivorstands

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