Man kennt es von DVDs: Diese sind ohne Altersbeschränkung, ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren freigegeben. Dieses Prinzip soll nun auch für Websites gelten. Diese (unsinnige) Idee gab es bereits 2010 und scheiterte damals krachend. Jetzt versucht man einen erneuten Anlauf. Weiterlesen
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Da hat die CDU (gemeinsam mit der CSU und FDP) gestern beschlossen, dass sie ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse einführen wollen, und am Folgetag legen sie noch eine medienpädagogische Meisterleistung oben drauf. Neben den Alterskennzeichen „ab 6“, „ab 12“, „ab 16“ und „ab 18“ soll es bald auch noch eine weitere Kategorie geben: „B“. Nein, dies hat nichts damit zu tun, ob man schon Bier trinken darf oder ob Jugendliche schon allein zum Ballermann reisen dürfen. Es soll Jugendliche vor Blogs schützen! Ein verfrühter Aprilscherz. Weiterlesen
Folgender Beitrag ist in der „MERZ – Zeitschrift für Medienpädagogik“ (Ausgabe 1, Jahrgang 55) erschienen: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sollte zum 1. Januar 2011 novelliert werden. Die entsprechende Entwurfsfassung wurde durch die Ministerpräsidentenkonferenz ausgehandelt und lag als intraföderaler Staatsvertrag den einzelnen Länderparlamenten im Laufe des Jahres 2010 zur Abstimmung vor. Solche Verträge müssen vor Inkrafttreten von jedem Länderparlament verabschiedet werden. Weiterlesen