Mitmachen: Leistungsschutzrecht für Presseverleger ablehnen?

In den letzten Wochen kam durch die Plagiatsaffäre um Frhr. Karl-Theodor zu Guttenberg erneut die Diskussion um Urheberrechte und Leistungsschutz für Erzeugnisse, die im Netz publiziert werden, zum Vorschein. Doch auch unabhängig von der Debatte gibt es seit einiger Zeit Forderungen nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Doch was steckt dahinter?

Dies ist ein Beitrag der ebenfalls auch auf SPD.de erschienen ist. Er sollte vor allem dort kommentiert werden. Aber auch die Kommentare hier werden natürlich in die kommende Sitzung des Gesprächskreises einfließen.

Durch die stetige Ausdehnung des Internets und Absatzeinbrüchen in klassischen Print-Presseerzeugnissen sehen Verleger eine ernsthafte Gefahr für den „Qualitätsjournalismus“. Durch solch ein Leistungsschutzrecht soll die nicht-private Nutzung von Artikeln im Internet kostenpflichtig werden. Dies würde somit nicht nur Firmen und Selbständige betreffen, sondern auch Behörden und Bildungseinrichtungen.

Was genau unter Nutzung von Artikeln zu verstehen ist, ist unklar. Teilweise wird davon gesprochen, dass selbst das Lesen als Nutzung angesehen wird, manchmal wird auch nur von „Vervielfältigung und Verbreitung“ gesprochen. So bleiben einige (technische) Aspekte im Unklaren, beispielsweise, ob durch die einfache Anzeige des Inhalts und der zuvor stattgefundene Download der Webseite bereits eine Vervielfältigung stattgefunden hat. Um dieses Leistungsschutzrecht auch letztendlich durchsetzen zu können, ist eine Art Verwertungsgesellschaft (vgl. GEMA für musikalische Erzeugnisse) denkbar. So könnten alle nicht-privaten Institutionen einen monatlichen Pauschalbeitrag an solch eine Verwertungsgesellschaft zahlen, um Nachrichtenseiten im Internet besuchen zu dürfen (vgl. Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, kurz: GEZ für das Fernsehen und Radio).

Das bekannte Recht, Zitate einbauen zu können, wäre durch ein Leistungsschutzrecht ebenfalls eingeschränkt. Kleine Textabschnitte („Snippets“) dürfen nur nach Erteilung einer Lizenz verbreitet werden. Dies Änderung beträfe nicht nur Newsaggregatoren wie Google News, sondern auch Journalisten, Blogger und Bildungseinrichtungen, die aus Artikeln zitieren.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung zeigt sich offen für solch ein Leistungsschutzrecht. So heißt es im Koalitionsvertrag von 2009: „Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.“

Der Gesprächskreis „Netzpolitik und Digitale Gesellschaft“ beim SPD-Parteivorstand hat sich bereits mehrfach mit dem Thema eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger auseinandergesetzt. Die Grundhaltung war bis jetzt eher ablehnend, ein Beschluss ist allerdings noch nicht gefasst.
In Vorbereitung auf die nächste Sitzung haben u. a. Jan Mönikes und ich einen Entwurf zu einem Beschlusstext geschrieben. Dem Gesprächskreis ist es aber wichtig, die Meinung und Vorschläge der netzpolitischen (medienpolitischen) Basis mit einzubeziehen. Daher stellen wir die Entwurfsfassung hier online und erhoffen uns anregende Kommentare, die wir dann in die Diskussion und Beschlussfassung einbeziehen. Die Kommentare werden als Tischvorlage bei der nächsten Sitzung vorliegen!
In Zukunft ist ein Ausbau dieser kollaborativen Arbeiten möglich (z. B. durch Nutzung von Etherpads, etc.).

Entwurfsfassung:

SPD-Gesprächskreis „Netzpolitik und Digitale Gesellschaft“ positioniert sich gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Die Mitglieder des Gesprächskreises „Netzpolitik und digitale Gesellschaft“ beim SPD-Parteivorstand weisen die Forderungen nach Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zurück. Sie fordern die Bundestagsfraktion der SPD und alle sozialdemokratischen Verantwortungsträger in den Bundesländern auf, sich gegen das Vorhaben der schwarz-gelben Bundesregierung einzusetzen.
Hinter dem sogenannten Leistungsschutzrecht verbirgt sich die Forderung der deutschen Presseverleger, die unentgeltliche Nutzung aller im Internet publizierten Texte für professionelle Nutzer lizenz- und damit kostenpflichtig zu machen. Dies betrifft auch die auszugsweise Nutzung von Inhalten und die Angebote, die Verlage derzeit und künftig kostenlos im Internet publizieren. Eine professionelle Nutzung der Medienangebote von Verlagen ohne Lizenz wäre demnach untersagt.

Nicht nur Dienste wie Google News, die Nachrichten aggregieren und mit kurzen Textauszügen auf die Originalquelle verlinken, könnten so künftig verboten werden. Schon das von der Verleger-Lobby geforderte „einfache“ Leistungsschutzrecht, das sich an den bestehenden Regelungen für Tonträger orientieren soll, würde vielmehr alle Nutzerinnen und Nutzer, die das Internet auch am Arbeitsplatz oder aus beruflichen Gründen nutzen, finanziell erheblich in Form von Gebühren oder, bei Nichtbeachtung, durch Abmahnungen belasten. Dies beträfe insbesondere alle Berufsbereiche, die Verlagsangebote im Internet zu Informations- und Recherchezwecken nutzen: Journalistinnen und Journalisten, professionelle Bloggerinnen und Blogger sowie Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Universitäten. Bereits die Darstellung eines Beitrages von Nachrichtenseiten auf dem Büro-Bildschirm würde illegal, wenn der eigene Arbeitgeber nicht bereit ist, die durch das Gesetz eingeführten Zwangsgebühren zu bezahlen. Diese Zwangsgebühren fallen mit der Einführung des Leistungsschutzrechtes für die Onlinepresse an, die zur Förderung ihrer Werbereichweite derzeit freiwillig kostenlos vertrieben wird.

Das geplante Leistungsschutzrecht stellt außerdem das Pressrecht auf den Kopf. Es  sichert den Verlegern die vollkommenden Verwertungsrechte für die von Autorinnen und Autoren stammenden Texte zu. Das Urheberrecht wird damit abgewertet. In bestimmten Fällen wird somit eine veröffentliche Pressemitteilung dem Leistungsschutzrecht des Verlags unterworfen und darf von der herausgebenden Person, Firma oder Institution nicht erneut anderweitig publiziert werden. Ähnliches gilt für Texte, die Autoren an mehr als einer Stelle publizieren wollen. Das Leistungsschutzrecht wird hier über das Urheberrecht gesetzt.

Die SPD hält grundsätzlich alle Bestrebungen für sinnvoll, Leistungsträger zu schützen, damit sich andere nicht ungerechtfertigt an ihrer Leistung bereichern. Journalisten und andere Kreativschaffende sind jedoch durch das heutige Recht auch im Internet bereits weitreichend gegen Mißbrauch geschützt. An diesem Schutz nehmen in der Praxis auch die Verlage problemlos teil. Den geforderten Zwangslizenzen bedarf es dafür nicht.

Zudem ist es den Presseverlegern unbenommen, ihre Inhalte künftig nicht mehr zu „verschenken“, sondern nur zahlenden Leserinnen und Lesern zur Verfügung zu stellen und um diese zu werben. Es besteht keinerlei Zwang, Presseartikel frei ins Netz zu stellen, ebenso wie die Aufnahme in den Index einer Suchmaschine freiwillig ist. Sachlich und volkswirtschaftlich gibt es keinen Grund, warum der Staat um das gesamte deutsche Internet eine „Paywall“ zugunsten der privaten Verleger errichten sollte.

Im Gegenteil: Inhaltliche Begründungen, die mit dem Interesse der Allgemeinheit vereinbar wären, fehlen. Das geforderte Leistungsschutzrecht erweist sich lediglich als indirekte Subventionierung für ein Geschäftsmodell. In diesem Modell gewinnen nur wenige große Verlage: Nutzerinnen und Nutzer, Autorinnen und Autoren verlieren dabei. Will man verhindern, dass sich das Leistungsschutzrecht für Unternehmen in Deutschland nicht als „Abofalle“ für Gebührenforderungen in Milliardenhöhe erweist, wird die Wirtschaft gezwungen sein, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die heute selbstverständliche und oftmals notwendige Nutzung von Onlinemedien zu untersagen, oder eine Infrastruktur zu etablieren, die der freien Mediennutzung widerspricht.

Daher lehnt der Gesprächskreis „Netzpolitik und digitale Gesellschaft“ die Forderungen der Presseverleger nach einem Leistungsschutzrecht strikt ab und fordert auch die Regierungskoalition auf – im Interesse einer lebendigen Medienkultur, Vielfalt und Wettbewerb – auf den in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzentwurf vollständig zu verzichten.

 Wir freuen uns auf Ihre bzw. eure Kommentare!

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