SPD und die Vorratsdatenspeicherung: Die Bundestagsfraktion geht in die richtige Richtung
Diese Woche ist ein neues Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Vorratsdatenspeicherung erschienen. Das übersichtliche Papier lässt zwar einige Fragen offen, geht aber in die richtige Richtung. Wenn einige bestimmte Punkte nicht wären…
Eigentlich hat die SPD gar keine Position (wirklich nicht!) – das hält aber auch einige SPD-Innenminister nicht davon ab, eine strikte Vorratsdatenspeicherung (VDS) zu fordern. Die SPD-Bundestagsfraktion, die hingegen von dem Bundesparteitag 2009 aufgefordert wurde (ein entsprechender Antrag gegen die VDS wurde eben genau dorthin verwiesen) sich mit dem Thema zu beschäftigen, hat nun gemeinsam mit den Sachverständigen der Enquete „Internet und Digitale Gesellschaft“, Alvar Freude, Lothar Schröder und Dr. Wolfgang Schulz, ein interessantes Papier vorgelegt. Was ist gut, was ist schlecht daran?
Gut:
- Die Forderung, eine grundsätzliche und offene Debatte über die Notwendigkeit der VDS zu führen, ist ein richtiger Schritt. Auch Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung sollen beraten werden.
- Eine gesetzliche Regelung, welches Unternehmen vorschreibt, wie lange die Daten zu speichern sind (und eben auch nicht länger), ist zu begrüßen.
- Wichtig, und fast sonst nirgendwo zu lesen, ist die Unterscheidung der einzelnen zu speichernden Daten. IP-Adressen zu speichern ist weniger problematisch als Funkzellendaten. In dem Papier wird richtig herausgearbeitet, dass es keine pauschale Antwort auf die einzelnen Aspekte der Vorratsdatenspeicherung gibt.
- Die genaue Beschränkung, weswegen die Daten verwendet werden dürfen („Das sind insbesondere Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung.“) ist in Ordnung. Gleiches gilt für den Richtervorbehalt und die Unterrichtungspflicht.
Dass IP-Adressen für eine begrenzte Zeit gespeichert werden sollen, ist eine Forderung, die ruhig offensiv vertreten werden kann. Dies war bis vor einigen Jahren gängige Praxis und dass die orwell’schen Befürchtungen einiger übertrieben sind, wird in dem Papier auch adäquat erläutert. Es gibt genügend Fälle, wie z. B. von Alvar Freude beschrieben, bei denen eine IP-Speicherung für ganz „normale“ Fälle und Probleme äußerst sinnvoll ist.
Was mich dennoch stört:
- Das Speichern von Funkzellen (Ortungsdaten) darf nicht erfolgen. Dies wird in dem Papier nicht klar genug verdeutlicht – obwohl auf das ZEIT/Malte-Spitz-Beispiel verwiesen wird.
- Das Speichern von E-Mail-Kommunikation (ebenso wie SMS & Co) bleibt trotz EU-Richtlinie weiterhin völliger Unsinn.
- Die SPD-Bundestagsfraktion sollte außerdem das Gesetz zur Auskunftsansprüche gegen Provider wg. Urheberrechtsverletzungen (so beschlossen von der damaligen Großen Koalition) aufheben. Nur so kann die mögliche Angst, dass eine Vorratsdatenspeicherung bei IP-Adressen zu mehr Abmahnungen der Content-Industrie führt, bekämpft werden.
Wie dem auch sei. Das Papier ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Obwohl einige Punkte noch nicht meiner vollen Zufriedenheit entsprechen, muss man bedenken, dass man innenpolitische Hardliner auch nicht überrumpeln darf. Im Dezember ist der Bundesparteitag der SPD – mal sehen, was bis dahin noch alles passiert…